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ZuV

Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe

(Zusatzstoffverordnung, ZuV)

vom 27. März 2002 ( Stand am 22. Februar 2005 )

Art. 10 Schlussbestimmung

Art. 1 Grundsatz

Art. 2 Provisorische Zulassung

Art. 3 Übertragene Zusatzstoffe und Übertragung

Art. 4 Zusatzstoffpräparate

Art. 5 Reinheitsanforderungen

Art. 6 Gattungen von Zusatzstoffen und ihre Deklaration bei vorverpackten Lebensmitteln

Art. 7 Besondere Bestimmungen für die Deklaration bei vorverpackten Lebensmitteln

Art. 8 Deklaration von Zusatzstoffen oder Zusatzstoffpräparaten, die als solche an Konsumentinnen oder Konsumenten abgegeben werden

Art. 9 Deklaration von Zusatzstoffen oder Zusatzstoffpräparaten, die nicht als solche an Konsumentinnen oder Konsumenten abgegeben werden



Art. 10