Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln
(Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV)
vom 26. Juni 1995 ( Stand am 27. Dezember 2005 )
Art. 1
Grundsatz
Fremd- und Inhaltsstoffe (Stoffe) dürfen in oder auf Lebensmitteln nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein.