Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
(Lebensmittelgesetz, LMG)
vom 9. Oktober 1992 ( Stand am 13. Dezember 2005 )
Kontrolle von Lebensmitteln tierischer Herkunft
Der Bundesrat kann vorschreiben, dass Lebensmittel tierischer Herkunft systematisch kontrolliert werden; er kann die Art der Durchführung und die Bescheinigung der Kontrollen regeln.
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