Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
(Lebensmittelgesetz, LMG)
vom 9. Oktober 1992 ( Stand am 13. Dezember 2005 )
Untersuchungsmethoden
1. Der Bundesrat gibt Empfehlungen darüber ab, wie Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände nach den aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik zu untersuchen und zu beurteilen sind.
2. Er sorgt für eine gesonderte Veröffentlichung der Empfehlungen (Lebensmittelbuch).
3. Er kann durch Verordnung einzelne Teile des Lebensmittelbuches, insbesondere die dort festgelegten Referenzmethoden, für verbindlich erklären.
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