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Milch
Milchprodukte
Speiseöl
Margarine, Minarine, Streichfett
Mayonnaise, Salatsauce
Fleisch, Fleischerzeugnisse
Fleischextrakt, Fleischbouillon
Würze
Getreide, Hülsenfrüchte
Brot, Back- und Dauerbackwaren
Backhefe
Pudding, Crème
Teigwaren
Eier, Eierprodukte
Speziallebensmittel
Obst, Gemüse
Tofu, Sojadrink
Speisepilze
Honig, Melasse
Konditorei- und Zuckerwaren
Speiseeis
Fruchtsaft, Fruchtnektar
Fruchtsirup, Limonade
Gemüsesaft
Konfitüre, Brotaufstrich
Trinkwasser, Quellwasser
Alkoholfreier Wermut, Bier
Kaffee, Kaffee-Ersatzmittel
Tee, Kräuter- und Früchtetee
Instant- und Fertiggetränke
Kakao, Schokoladen
Gewürze, Speisesalz, Senf
Wein, Sauser, Traubensaft
Obst- und Fruchtwein
Bier
Spirituosen
übrige alkoholische Getränke
Gärungsessig
Nahrungsmittel für Personen

In Nahrungsmittel für Personen mit erhöhtem Energiebedarf und Nährstoffbedarf, sind gemäss Art. 165 - 184c LMV folgende Zusatzstoffe zugelassen:


Neben den Zusatzstoffen nach Anhang 3, sind zusätzlich diejenigen Zusatzstoffe des Anhang 1 (Farbstoffe, Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel, Süssungsmittel, übrige Zusatzstoffe) zugelassen, die entweder allgemein in Speziallebensmitteln oder in einem Normalprodukt (z.B. Limonade), mit dem das Nahrungsmittel vergleichbar ist, erlaubt sind.



Zur Auswahl aller Speziallebensmittel.



Getreidebeikost und andere Beikost
Malzextrakthaltige Nahrungsmittel