Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe
(Zusatzstoffverordnung, ZuV)
vom 27. März 2002 ( Stand am 22. Februar 2005 )
Anhang 6 (Art. 6 Abs. 1 und 3 Bst. a, Art. 8 Abs. 1 Bst. a)
«Stabilisatoren» sind Stoffe, die es ermöglichen, den physikalisch- chemischen Zustand eines Lebensmittels aufrechtzuerhalten. Sie enthalten sowohl Stoffe, die es ermöglichen, die einheitliche Dispersion zweier oder mehrerer nicht mischbarer Phasen in einem Lebensmittel aufrechtzuerhalten, als auch Stoffe, durch welche die vorhandene Farbe eines Lebensmittels stabilisiert, bewahrt oder intensiviert wird.