Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe
(Zusatzstoffverordnung, ZuV)
vom 27. März 2002 ( Stand am 22. Februar 2005 )
Anhang 6 (Art. 6 Abs. 1 und 3 Bst. a, Art. 8 Abs. 1 Bst. a)
«Antioxidantien, Antioxidationsmittel» sind Substanzen, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen der Oxidation, (z.B. Ranzigwerden von Fett, Farbveränderungen) schützen.