Ebenso wie Polyvinylpolyrrolidon (E1202) wird PVP in Lebensmitteln als Flockungsmittel, Trägerstoff, Überzugsmittel verwendet.
Herstellung:
Wird künstlich hergestellt.
Verwendung:
Bindet unerwünschte Trübstoffe bei der Wein- und Bierherstellung (Flockungsmittel). In Nahrungsergänzungsmittel in Form von Dragees und Komprimaten, (als technischer Hilfsstoff) in der Getränkeindustrie. Eine Deklaration ist nicht vorgeschrieben. Auch in Cremes, Festiger, Haarspray und Klebstoffe. Kann Aromen binden.