Patentblau V
Farbstoff, wasserlöslich.
Blau.
Künstlicher Stoff.
Geleespeisen, Fleischfertiggerichte, Süssigkeiten, Getränke, Ostereierfarbe.
Gilt als unbedenklich. Dieser Stoff wird vom menschlichen Organismus nicht aufgenommen und fast vollständig wieder ausgeschieden.
ProteinePentanatriumtriphosphat
Newsletter
Suchen
E-Nummern Lexikon
Lebensmittel und Ihre Zusatzstoffe
Lebensmittelgesetz (LMG)
Zusatzstoffverordnung (ZuV)
Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV)