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Kohlendioxid

E 290

Kohlendioxid, Kohlensäure



Beschreibung:

Treibgas und Aufschäumungsmittel, das im Lebensmittel als unbedenklich gilt. Entsteht auch durch photosynthese der Pflanzen.



Herstellung:



Verwendung:

Sprudelgetränke.



Zulassung:

Ohne Einschränkung in allen Lebensmitteln zugelassener Zusatzstoff.



Unverträglichkeiten und Gesundheitsschäden:



Karayagummi
Kohlensäure