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Abklärungen bei Fachstellen und Subventionsmöglichkeiten Bei den kantonalen Fachstellen musste abgeklärt werden, ob überhaupt ein Neubau bewilligt würde und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Am 1. Juli 1992 wurde die Voranfrage beim Kanton positiv beantwortet, nachdem sämtliche Fachstellen nach einer Begehung vor Ort (Raumplanungsamt, Kantonales Amt für Tourismus, Forstdirektion) grundsätzlich das Einverständnis abgegeben hatten. Ein Neubau konnte nur bewilligt werden als Ersatz für den abgebrochenen Bödeli-Lift. Es mussten verschiedene Auflagen erfüllt sein (Forst, Landschaftsschutz etc). Anschliessend musste die Finanzierung geprüft werden. Dabei wurde uns ein Occassion Bügellift aus Sedrun günstig offeriert, welcher jedoch in einen Tellerlift umgebaut werden musste. Bei den Abklärungen wurden wir unterstützt von der Firma H.R. Müller, Skiliftbauer, Tann-Rüti ZH.
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